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   FG Niedersachsen, 26.08.1997 - XV 468/94   

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https://dejure.org/1997,9607
FG Niedersachsen, 26.08.1997 - XV 468/94 (https://dejure.org/1997,9607)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.08.1997 - XV 468/94 (https://dejure.org/1997,9607)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. August 1997 - XV 468/94 (https://dejure.org/1997,9607)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 227 AO; § 233a Abs. 1 S. 2 AO; § 233a Abs. 2 S. 1 AO; § 233a Abs. 2 S. 3 AO
    Rechtmäßigkeit eines Bescheids zur Entrichtung von Nachzahlungszinsen ; Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer; Erlass von Steueransprüchen aus Billigkeitsgründen; Erlangung eines Liquiditätsvorteils durch die verspätete Festsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Bescheids zur Entrichtung von Nachzahlungszinsen ; Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer; Erlass von Steueransprüchen aus Billigkeitsgründen; Erlangung eines Liquiditätsvorteils durch die verspätete Festsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 83
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.07.1996 - V R 18/95

    Zum Erlaß von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei einer von den

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.08.1997 - XV 468/94
    Insoweit ist im Rahmen des § 233 a AO folgendes zu beachten (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1996 V R 18/95, BStBl II 1997, 259 m.w.N.):.

    Insoweit ist es ohne Bedeutung, daß § 233 a AO nicht darauf abstellt, ob der Steuerschuldner infolge der verspäteten Steuerfestsetzung tatsächlich einen Zinsvorteil hatte, sondern mögliche Zinsvorteile ausgleichen will (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1996 V R 18/95, a.a.O.).

  • BFH, 13.11.1996 - XI R 56/96

    Festsetzung von Nachzahlungszinsen - Tilgung der Steuerschuld

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.08.1997 - XV 468/94
    Schließlich sind die Voraussetzungen für einen Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen gemäß § 227 AO gegeben, da die Finanzbehörden nicht berechtigt sind, Nachzahlungszinsen festzusetzen, wenn die gesamte Steuerschuld im Zeltpunkt der Festsetzung der Steuer bereits getilgt ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. November 1996 XI R 56/96, BFH/NV 1997, R. 102 m.w.N.).
  • BFH, 15.10.1998 - IV R 69/97

    Billigkeitserlaß von Nachforderungszinsen

    Die Klage hatte Erfolg (Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 83).
  • FG Niedersachsen, 18.05.2004 - 15 K 537/01

    Ermessensspielraum der Finanzbehörde beim Erlass von Ansprüchen aus

    Sie betrifft damit nicht den Grund, sondern nur die Höhe des im Hinblick auf den Gesetzeszweck des § 233 a AO zu gewährenden Billigkeitserlasses (ebenso bereits der erkennende Senat in seinem Urteil vom 26. August 1997 XV 468/94, EFG 1998, 83; Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 19. März 1998 I 1115/95, EFG 1999, 9).
  • FG Baden-Württemberg, 20.07.2000 - 9 K 21/98

    Keine Minderung des Unterschiedsbetrages nach § 233a AO 1977 um zu verrechnende

    Im Streitfall liegen schließlich auch keine besonderen Umstände vor, die eine Unbilligkeit begründen könnten, wie etwa, wenn zunächst in einem Veranlagungszeitraum erfasste Einkünfte oder Umsätze nachträglich rückwirkend in einem anderen Veranlagungszeitraum der Steuer unterworfen werden, ohne daß der Steuerpflichtige überhaupt Zins- oder Liquiditätsvorteile hätte erlangen können (vgl. Finanzgericht Baden-Württemberg von 07.07.1998, 4 K 305/97, EFG 1999, 457 ; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht vom 19. März 1998 I 1115/95, EFG 1999, 9 ; Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26. August 1997, XV 468/94, EFG 1998, 83,).
  • FG Baden-Württemberg, 07.07.1998 - 4 K 305/97

    Erlaß von Nachforderungszinsen aus sachlicher Billigkeit

    Im Übrigen berufen sich die Kläger auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26. August 1997 - XV 468/94 -, EFG 1998, 83.
  • FG Schleswig-Holstein, 19.03.1998 - I 1115/95

    Erlaß von Nachzahlungszinsen bei Gewinnverlagerungen

    Die vorgenannten Grundsätze hat das Niedersächsische FG in seinem Urteil vom 26. August 1997 ( EFG 1998, 83 ff.) auf die Ertragsteuer (Einkommensteuer) im Zusammenhang mit der Änderung der zeitlichen Zuordnung eines Veräußerungsgewinns übertragen.
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